Die Österreichische Krebshilfe veröffentlicht COVID-19-Impfempfehlungen für KrebspatientInnen und appelliert an die Länder, die definierte Gruppe von Hochrisiko-KrebspatientInnen umgehend zu impfen

Weltkrebstag 2021: Rund 450.000 Menschen in Österreich leben derzeit mit der Diagnose Krebs. Sie und ihre Angehörigen fragen sich zurecht, ob sie zur erhöhten Risikogruppe gehören, daher früher geimpft werden - wo, wann und wie sie sich anmelden können und ob es offizielle COVID-19-Impfempfehlungen gibt.  All diese Fragen waren bis heute unbeantwortet.

„Es ist unser aller gesundheitspolitische und gesellschaftspolitische Verantwortung, Menschen, die – so wie Krebspatienten - mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf im Fall einer Infektion mit COVID-19 konfrontiert sind, dringende, verlässliche und gesicherte Antworten zu geben und ihnen so rasch wie möglich eine Impfmöglichkeit anzubieten“, so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda. „Wir begrüßen daher, dass heute vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Nationalen Impfgremium notwendige Definitionen bekanntgegeben wurden. Da die Durchführung und Abwicklung der Covid-19-Impfung von den Bundesländern organisiert wird, appellieren wir an alle Verantwortlichen, die definierte Hochrisikogruppe der KrebspatientInnen in ganz Österreich umgehend zu impfen,“ so Sevelda eindringlich. „Was leider noch fehlt, ist die Information, wie, wann und wo sich speziell diese Hochrisikogruppe anmelden kann. Wir haben kein Verständnis dafür, dass diese wichtigen Informationen, die täglich von tausenden KrebspatientInnen von der Krebshilfe eingefordert werden, immer noch nicht verfügbar sind.“ (Stand 13.1., 20.00 Uhr).

 

Folgende KrebspatientInnen fallen in die Hochrisikogruppe für eine schwere COVID-19-Erkrankung und werden priorisiert – bereits in Phase I - geimpft:

Gemäß der „Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung von COVID-19-Impfungen“ und der Verlautbarung durch das Gesundheitsministerium (13.1.2021) wird die COVID-19-Impfung folgenden Krebspatienten bereits in Phase I (zum frühest möglichen Zeitpunkt) angeboten  

  • Menschen mit aktiver Krebserkrankung mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie
  • Menschen mit metastasierender Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie

 

Vorläufige Empfehlungen für KrebspatientInnen zur COVID-19 Impfung

In den bisherigen Studien zu den COVID-19 Impfungen waren nur KrebspatientInnen ohne laufende oder kürzlich stattgefundene Chemotherapie eingeschlossen. Bis es neue Daten / Erkenntnisse / Impf-Empfehlungen / Leitlinien gibt, veröffentlicht die Österreichische Krebshilfe basierend auf den Empfehlungen der Deutschen und Österreichische Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie sowie der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (12.1.2021) nachstehende Empfehlungen für KrebspatientInnen. 

  • Die COVID-19 Schutzimpfung wird KrebspatientInnen und ihren Angehörigen grundsätzlich empfohlen.

Die Entscheidung über die Impfung und über den Zeitpunkt der Impfung soll immer in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Patient/in und behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden. Bisheriger Studien zur Wirksamkeit und der Nebenwirkungen bei Impfungen während oder nach Krebserkrankungen zeigten, dass die Schutzwirkung einer Impfung bei KrebspatientInnen, die unter einer immunmodulierenden Therapie stehen, reduziertsein kann.

  • Beibehaltung der Schutzmaßnahmen

Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, das Tragen einer FFP2-Maske und Hände waschen müssen trotz einer Covid-19-Impfung weiterhin eingehalten werden.

  • Mindestabstand zur Impfung

Bei aufrechter immunsuppressiver Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von 2 Wochen zur Covid-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung. PatientInnen, die unter Therapie mit AntiCD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird ein  Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen. 

  • Vorsicht bei Kortison im Zusammenhang mit der Covid-19-Schutzimpfung

Der Einsatz von höher dosiertem Kortison zur antiemetischen Therapie (gegen Erbrechen) wird im Zusammenhang mit der Verabreichung der Covid-19-Impfung aktuell kritisch hinterfragt. Kortison sollte in Verbindung mit der Krebstherapie und im Hinblick auf die Covid-19-Schutzimpfung nur bei hoher Emetogenität (hohem Risiko für Erbrechen und Übelkeit) eingesetzt werden, allenfalls auch eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden .

  • PatientInnen mit malignen hämatologischen Erkrankungen

Die Impfung wird insbesonders PatientInnen mit malignen hämatologischen Erkrankungen empfohlen, v.a. akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom sowie PatientInnen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer Monotherapie).

  •  Bei PatientInnen mit bekannten Allergien/schweren allergischen Reaktionen

gegenüber der ersten COVID19 Impfdosis, Impfstoffbestandteilen wie z. B. gegen Polyethylenglycol (PEG) ist Vorsicht geboten (Kontraindikation). Hier muss das Risiko einer schweren Nebenwirkung sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden. Allergien gegen z.B. Pollen, Insektengift,  Lebensmittel, Latex etc. stellen keine Kontraindikation dar. Wenn vorhanden sollte ein Allergiepass zur Impfung mitgebracht werden. Die Impfung sollte nur unter ärztlicher Aufsicht mit entsprechenden Begleitmaßnahmen erfolgen, damit man im Falle eines allergischen Schocks umgehend reagieren kann. Weitere Informationen unter https://www.pei.de/DE/newsroom/positionen/covid-19-impfstoffe/stellungnahme-allergiker.html;jsessionid=920B8AF16D9F6742736BC5575BE21DE7.intranet231?nn=169730

  •  Antikörper/Titerüberprüfung vor Impfung

Es gibt keinen immunologischen Test, der den Schutz sicher nachweist. Eine Impferfolgsüberprüfung wird derzeit nicht empfohlen, weil noch kein Schutzkorrelat definiert ist. In Einzelfällen (z.B. bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit des Patienten oder der Patientin auf eine Impfung) kann eine zweimalige Antikörperbestimmung (Vorwert/Nachwert 4 Wochen nach 2. Impfung) mit

einem validierten Antikörpertest Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.

  • Die bisher zugelassenen Impfstoffe werden intramuskulär appliziert.

Eine subkutane Applikation kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.

  • Anmeldung zur Impfung

Die Priorisierung von KrebspatientInnen basiert auf den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums bzw. des Gesundheitsministeriums. Die Organisation der Durchführung der Impfung obliegt den Bundesländern. Gemäß Information des Gesundheitsministeriums vom 13.1.2021 soll der Impfstoff für diese Personengruppen in eigenen Impfstellen (beispielsweise in Krankenanstalten oder in Kooperation mit Gemeinden) bereitgestellt werden. Was bedauerlicherweise noch fehlt, ist die Information, wie wann und wo sich diese Hochrisikogruppe anmelden kann.

Für weitere Fragen zur COVID-19-Impfung empfehlen:

https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/coronavirus-infektion-covid-19-bei-patienten-mit-blut-und-krebserkrankungen/@@guideline/html/index.html

https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Haeufig-gestellte-Fragen.html

 

Bei Rückfragen:

Doris Kiefhaber
Geschäftsführung, Österreichische Krebshilfe
kiefhaber(at)krebshilfe.net
mobil: 0676/502 43 72

 

Österreichische Krebshilfe Burgenland

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Mag. Andrea Konrath
Geschäftsführung
Österreichische Krebshilfe Burgenland

Tel: 0650/244 08 21
E-Mail: office(at)krebshilfe-bgld.at