WICHTIGE INFORMATION FÜR KREBSPATIENTEN UND BEHANDELNDE ÄRZTE!

Wien, am 23.4. 2019, Europäische Impfwoche.  Die Österreichische Krebshilfe verzeichnet aufgrund der steigenden Masernerkrankungen zunehmend besorgte Anfragen von Krebspatienten und Ärzten, wann welche Impfungen für Krebspatienten durchgeführt werden können und sollen.  Aus diesem Grund hat die Österreichische Krebshilfe gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie und dem Krebsspezialisten Univ.-Prof. Dr. Christoph Zielinski wichtige Informationen für Krebspatienten, Angehörige und behandelnde Ärzte zusammengestellt.

„Die Österreichische Krebshilfe, viele behandelnde Ärzte und auch zunehmend Patienten sind in Sorge, dass die Impfmüdigkeit der österreichischen Bevölkerung und die fehlende Durchimpfungsrate (auch) für Krebspatienten fatale Folgen haben kann (z. B. Masern),“ so Krebshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda. Viele der derzeit 350.000 Menschen, die mit der Diagnose Krebs konfrontiert sind, müssen sich laufend oder wiederholt einer Krebstherapie unterziehen, deren Folge häufig eine geschwächte Abwehrkraft ist. Aufgrund der fehlenden Abwehrkräfte sind sie anfälliger für Infektionskrankheiten, die auch für Krebspatienten fatal verlaufen können. „Das Thema Impfen für Krebspatienten ist sehr komplex. Einige Impfungen können und sollen vor Beginn einer Krebstherapie durchgeführt werden, einige dürfen während einer Krebstherapie nicht verabreicht werden,“ so Univ.-Prof. Dr. Christoph Zielinski, Leiter des Vienna Cancer Centers. „Wichtig ist, dass auch bei allen Kontakt- und Haushalts-/Familienmitgliedern der Impfstatus überprüft wird und gegebenenfalls Auffrischungsimpfungen erfolgen, um Patienten nicht anzustecken und dadurch indirekt zu schützen.“ 

Impfen vor und während einer Krebstherapie:
Totimpfstoff ja/Lebendimpfstoffe nein

Für den Krebspatienten gehören Impfungen zum Behandlungskonzept. Daher muss der Impfstatus vor Einleitung einer Krebstherapie (OP, Strahlen/Chemotherapie) überprüft und vervollständigt werden. „Besonders wichtig ist die Vervollständigung folgender Impfungen bis spätestens 4 Wochen vor Therapiebeginn,“ so Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Vakzinologie, Professorin für Vakzinologie an der MedUniWien und Mitglied des Nationalen Impfgremiums.

*  Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Immunitätsüberprüfung!). Bei seronegativen Personen müssen 4 Wochen vor Therapiebeginn diese Lebendimpfungen durchgeführt werden

Folgende Totimpfstoffe sollen (wenn indiziert) bis 2 Wochen vor Therapiebeginn verabreicht werden:

*  Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Poliomyelitis
Hepatitis B
*  Pneumokokken
*  Herpes Zoster (inaktivierter Impfstoff)
*  HPV-Impfung für Mädchen/Frauen bis mind. 45 Jahre , für Buben bis mind. 25 Jahre
*  Influenza (jährlich)

„Wenn bereits die Behandlung begonnen hat, können während der Chemotherapie zwar Totimpfstoffe gegeben werden, allerdings muss man mit einer reduzierten Wirksamkeit rechnen. Bei einigen Impfungen sind daher Impferfolgskontrollen sinnvoll,“ so Wiedermann-Schmidt. „Lebendimpfstoffe dürfen während einer Chemotherapie/immunsuppressiven Therapie nicht gegeben werden. Ein Zeitpunkt von jedenfalls 6 Monaten (≥12 Monaten bei B-Zell-Blockade) zwischen Chemotherapie und einer Lebendimpfung ist einzuhalten. Für die individuelle Betreuung ist unsere Spezialambulanz für Impfungen an der MedUniWien speziell für Risikopatienten, wie Krebspatienten, eingerichtet “ so Wiedermann-Schmidt.

Beiliegend finden Sie eine detaillerte Information/Übersicht über die einzelnen Impfungen.

„Die aktuelle Zusammenstellung über Impfungen für Krebspatienten ist eine wichtige und hilfreiche Information. Wir fordern in diesem Zusammenhang einmal mehr die flächendeckende Einführung des längst fälligen elektronischen Impfpasses, eine Impfpflicht für alle Personen, die mit Patienten in Kontakt sind (Ärzte, Pflegepersonal etc.), ein Opt-out-System für das Kinderimpfprogramm (Eltern die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, übernehmen mit dem Opt-out die Verantwortung dafür) und die umgehende Umsetzung der sogenannten Durchführungsverordnung durch das Gesundheitsministerium, um Klarheit und Rechtssicherheit für Schulärzte, Schulen und Eltern zu schaffen,“ so Sevelda.   

Bei Rückfragen:

Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda, Österreichische Krebshilfe,  

Tel. +43(091 796 64 50, service(at)krebshilfe.net

Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt,
Spezialambulanz für Impfungen der MedUniWien, Tel: +43 (0)1 40 160-38290,
isptm-impfungen(at)meduniwien.ac.at
https://www.meduniwien.ac.at/hp/tropenmedizin/gesundheitsbereich/
und office(at)oegvak.at

Univ.-Prof. Dr. Christoph Zielinski, Vienna Cancer Center,
Tel: +43 (0) 1 40400 – 20800

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Österreichische Krebshilfe Burgenland

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Mag. Andrea Konrath
Geschäftsführung
Österreichische Krebshilfe Burgenland

Tel: 0650/244 08 21
E-Mail: office(at)krebshilfe-bgld.at